Bedingungen des Wettbewerbs

Um einen fairen und reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, haben wir die folgenden Wettbewerbsbedingungen erstellt. Diese Bedingungen regeln eure Teilnahme am Wettbewerb und enthalten wichtige Informationen zu Teilnahmeberechtigung, Einreichung, Bewertung, Preisen und rechtlichen Aspekten.

 

Wichtig!

Wir bitten euch, diese Bedingungen sorgfältig durchzulesen und zu verstehen, bevor ihr am Wettbewerb teilnehmt. Mit eurer Teilnahme erklärt ihr euch mit diesen Bedingungen einverstanden.

Pädagogische Fachkräfte erhalten hier eine Einverständniserklärung für die Erziehungsberechtigten. →

1. Allgemeines

1.1 Der Filmwettbewerb „Logg Dich Aus“ (im Folgenden „Wettbewerb“ genannt) wird vom Verein Aktiv gegen Mediensucht e.V. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) durchgeführt.

1.2 Diese Wettbewerbsbedingungen regeln die Teilnahme am Wettbewerb. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmende diese Bedingungen an.

 

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen an Schulen in Bayern.

2.2 Das tatsächliche Alter der Teilnehmenden kann variieren, je nachdem, wann sie eingeschult wurden oder ob sie eine Klasse übersprungen oder wiederholt haben. Es gibt kein spezifisches Mindestalter oder Höchstalter für die Teilnahme.

2.3 Die Teilnahme am Wettbewerb erfordert die Zustimmung einer pädagogischen Fachkraft oder einer erziehungsberechtigten Person. Mit der Anmeldung bestätigt die pädagogische Fachkraft oder die erziehungsberechtigte Person, dass sie mit der Teilnahme des Jugendlichen einverstanden ist und die Wettbewerbsbedingungen akzeptiert.

2.4 Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und freiwillig.

2.5 Mitarbeitende des Veranstalters und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Registrierung und Einreichung

3.1 Die Registrierung für den Wettbewerb muss von einer pädagogischen Fachkraft, einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person des teilnehmenden Jugendlichen durchgeführt werden.

3.2 Bei der Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Benutzername
  • E-Mail-Adresse der pädagogischen Fachkraft, des registrierenden Elternteils oder der erziehungsberechtigten Person
  • Gewünschtes Passwort

3.3 Die Einreichung der Filme erfolgt über das Einreichungsformular auf der offiziellen Website des Wettbewerbs.

3.4 Teilnehmende dürfen eine unlimitierte Anzahl von Filmen einreichen, unabhängig davon, ob diese jeweils in Einzel- oder Gruppenarbeit erstellt wurden.

3.5 Bei Gruppenarbeiten muss einer der Teilnehmenden als Hauptverantwortungsperson benannt werden. Die Registrierung erfolgt durch einen Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person dieser Hauptverantwortungsperson.

3.6 Mit der Einreichung bestätigt der Teilnehmende, dass die Rechte an allen im Film verwendeten Materialien besitzt werden oder die Erlaubnis zur Verwendung besteht.

4. Zeitlicher Ablauf

4.1 Der Wettbewerb läuft vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. März 2025.

4.2 Die Einreichungsphase beginnt am 1. Dezember 2024 und endet am 2. Februar 2025 um 23:59 Uhr.

4.3 Die Online-Preisverleihung findet am 30. März 2025 statt.

5. Bewertung und Auswahl der Gewinner

5.1 Die Bewertung der eingereichten Filme erfolgt in zwei Phasen:

a) Öffentliche Abstimmung: Alle eingereichten Filme werden auf der Wettbewerbswebsite zur Bewertung durch das Publikum freigegeben.

b) Jurybewertung: Die 10 bestbewerteten Filme aus der öffentlichen Abstimmung, und 10 weitere vom Veranstalter ausgewählte Filme, werden von einer Expertenjury bewertet.

5.2 Für die öffentliche Abstimmung gilt:

  • Die Bewertung erfolgt anhand eines Like-Systems.
  • Kommentare können abgegeben werden, fließen aber nicht in die Bewertung ein.

5.3 Die Jury besteht aus Experten aus der Welt der Sozialarbeit und der Filmbranche.

5.4 Die Jury bewertet die Filme nach folgenden Kriterien:

  • Kreativität und Originalität
  • Technische Umsetzung
  • Relevanz zum Thema digitale Medien
  • Gesamteindruck

5.5 Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden.

6. Preise und Preisverleihung

6.1 Es werden Preise in folgenden Kategorien vergeben:

  • Bester Film (500€)
  • Bester animierter Film (500€)
  • Beste Regie (250€)
  • Bestes Drehbuch (250€)
  • Bestes Schauspiel (250€)
  • Beste Kamera (250€)
  • Bester Ton (250€)
  • Bester Schnitt (250€)

6.2 Die Preisgelder werden immer an die pädagogische Fachkraft, das Elternteil oder die erziehungsberechtigte Person der Hauptverantwortungsperson überwiesen, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppenarbeit handelt und welche Kategorie gewonnen wurde.

6.3 Es liegt in der Verantwortung der pädagogischen Fachkraft oder der Erziehungsberechtigten, das Preisgeld zu verteilen. Die Aufteilung des Preisgeldes sollte privat vor der Teilnahme am Wettbewerb zwischen allen Beteiligten vereinbart werden.

6.4 Der Veranstalter schlägt zwei mögliche Modelle für die Verteilung vor:

Modell A:

  • Bei den Kategorien „Bester Film“ oder „Bester animierter Film“ wird das Preisgeld als Teamleistung betrachtet und sollte gleichmäßig unter allen Beteiligten aufgeteilt werden.
  • Bei allen anderen Kategorien (z.B. bestes Schauspiel, beste Kamera) wird das Preisgeld als Einzelleistung betrachtet und sollte an die entsprechende Person gehen.

Modell B:

  • Alle Preisgelder werden unabhängig von der Kategorie als Teamleistung betrachtet und sollten gleichmäßig unter allen Beteiligten aufgeteilt werden.

6.5 Die Preisgelder werden innerhalb von 31 Tagen nach der Preisverleihung überwiesen.

6.6 Die Gewinnerinnen und Gewinner werden bei der Online-Preisverleihung am 30. März 2025 bekannt gegeben.

6.7 Schon vor der Preisverleihung werden E-Mails an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse der pädagogischen Fachkraft, des Elternteils oder der erziehungsberechtigten Person der Hauptverantwortungsperson verschickt. Diese E-Mails beinhalten folgende Informationen und Anforderungen:

a) Information über den vorläufigen Gewinn eines Preises.

b) Aufforderung zur Übermittlung folgender Informationen:

  • Eine Liste aller teilnehmenden Jugendlichen mit Vor- und Nachnamen, ihrer Rolle im Film, sowie Angaben zu Schule und Jahrgangsstufe.
  • Von jedem Jugendlichen ein Beweisdokument (z.B. Vorjahreszeugnis oder Schülerausweis), das die Zugehörigkeit zur angegebenen Schule bestätigt. Auf diesem Dokument müssen nur Vor- und Nachname sowie der Name der Schule sichtbar sein. Alle anderen Informationen (wie Adressen oder Fotos) können geschwärzt werden.

c) Aufforderung zur Angabe der Bankverbindung für die Überweisung des Preisgeldes.

Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail-Kommunikation nicht verschlüsselt ist. Die Übermittlung der angeforderten Informationen und Dokumente ist Voraussetzung für die endgültige Zuerkennung und Auszahlung des Preisgeldes.

d) Datenschutzhinweis: Alle übermittelten Informationen werden strikt vertraulich behandelt und ausschließlich für die Zwecke der Preisgelder-Überweisung und zur Überprüfung der Teilnahmeberechtigung verwendet. Sobald diese Prozesse abgeschlossen sind, werden sämtliche personenbezogenen Daten und Dokumente unwiderruflich gelöscht. Zu keinem Zeitpunkt erhalten Dritte Zugang zu diesen Informationen.

6.8 Die Gewinnerinnen und Gewinner werden ausdrücklich darauf hingewiesen, auch ihren Spam-Ordner zu überprüfen, da die Benachrichtigungs-E-Mails dort landen könnten.

6.9 Um sicherzustellen, dass mindestens eine E-Mail die zu empfangende Person erreicht, werden mehrere E-Mails von verschiedenen Domains verschickt.

6.10 Wird auf diese E-Mail nicht innerhalb von 31 Tagen geantwortet, kann der Veranstalter seinem Versprechen, das Preisgeld innerhalb von 31 Tagen zu überweisen, nicht nachkommen. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf das Preisgeld.

6.11 Die Preisgelder werden innerhalb von 31 Tagen nach Erhalt der korrekten Bankverbindung überwiesen, vorausgesetzt, diese wird innerhalb der in Punkt 6.10 genannten Frist mitgeteilt.

6.12 In Ausnahmefällen (z.B. nachgewiesene längere Krankheit, technische Probleme oder höhere Gewalt) kann die Frist zur Angabe der Bankverbindung auf Antrag verlängert werden. Ein solcher Antrag muss innerhalb von 45 Tagen nach der Preisverleihung schriftlich (auch digital via E-Mail oder Kontaktformular) beim Veranstalter eingehen. Sollten die Gewinner innerhalb der festgelegten Frist nicht antworten und keine Ausnahmeregelung greifen, geht der Anspruch auf das Preisgeld an die Zweitplatzierten der jeweiligen Kategorie über. Diese erhalten dann die gleiche Frist zur Antwort. Sollte auch dies nicht eintreten, geht der Anspruch an die Drittplatzierten und so weiter. Der Veranstalter stellt sicher, dass das Preisgeld in jedem Fall einem Teilnehmenden zugute kommt.

6.13 Die Preisgelder können steuerpflichtig sein. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, sich über mögliche steuerliche Verpflichtungen zu informieren und diese zu erfüllen.

7. Rechte und Pflichten

7.1 Mit der Einreichung eines Films behalten die Teilnehmenden das geistige Eigentum an ihren eingereichten Filmen. Sie räumen dem Veranstalter jedoch eine unbefristete, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Filme für Zwecke im Zusammenhang mit dem diesjährigen Wettbewerb, zukünftigen Iterationen des Wettbewerbs und den Aktivitäten des Vereins „Aktiv gegen Mediensucht e.V.“ ein.

7.2 Der Veranstalter darf den Film für alle Zwecke verwenden, solange diese im Zusammenhang mit „Logg Dich Aus“ oder „Aktiv gegen Mediensucht e.V.“ stehen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungszwecke und Fundraising.

7.3 Der Teilnehmende verzichtet auf jegliche Vergütungsansprüche für die Nutzung des Films durch den Veranstalter, die über die im Rahmen des Wettbewerbs ausgelobten Preise hinausgehen.

7.4 Der Teilnehmende versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Film verfügt und dass der Film frei von Rechten Dritter ist.

7.5 Der Teilnehmende stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch den eingereichten Film entstehen könnten.

7.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Filme zu disqualifizieren oder zu entfernen, die gegen die Inhaltsrichtlinien verstoßen oder rechtswidrige Inhalte enthalten.

7.7 Teilnehmende können ihre Teilnahme am Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein Widerruf nach dem Ende der Einreichungsfrist ist möglich, kann jedoch dazu führen, dass der Film nicht aus dem Bewertungsprozess entfernt werden kann, wenn er bereits Teil der Jurybewertung ist.

7.7 Im Falle von Streitigkeiten bezüglich des Wettbewerbs verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein unabhängiger Mediator hinzugezogen.

7.8 Der Veranstalter bemüht sich, den Wettbewerb so inklusiv wie möglich zu gestalten. Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, um mögliche Anpassungen zu besprechen.

7.9 Die Jury und alle am Bewertungsprozess beteiligten Personen verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich der eingereichten Filme, des Bewertungsprozesses und des Verifizierungsprozesses.

7.10 Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Filme in Verbindung mit Sponsorenwerbung präsentiert werden können. Die Sponsoren haben jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt der Filme oder den Bewertungsprozess.

8. Datenschutz

8.1 Die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter nur für die Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

8.2 Der Teilnehmende hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten.

8.3 Die zur Preisauszahlung angegebenen Bankdaten werden ausschließlich für den Zweck der Preisüberweisung verwendet und nach erfolgter Überweisung umgehend gelöscht.

8.4 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website des Wettbewerbs. →

9. Änderungen und Abbruch des Wettbewerbs

9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.

9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, diese Wettbewerbsbedingungen jederzeit zu ändern.

9.3 Im Falle einer Änderung oder eines Abbruchs des Wettbewerbs haben die Teilnehmenden keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter.

Noch Fragen?

Wir helfen dir bei jeder noch so kleinen Frage! Lieber einmal zu viel fragen, als einmal zu wenig.